ND: Impf-Intervall verkürzt?

Nach einem Webinar des FLI am 24.03.2026 entstand – zumindest innerhalb ‚meines‘ Hühner-Clubs – eine Unsicherheit über die erforderlichen Impf-Intervalle zur Impfung unserer Hühner gegen die Newcastle Krankheit (Newcastle Disease / ND): Angeblich sei der seit Jahren vom FLI, von den Tierärzten und von den Veterinärämtern akzeptierte zwölf-wöchige Impf-Intervall nicht mehr zulässig.

Schließlich gab es in meinem Hühner-Club hektische Bemühungen den inzwischen knapp gewordenen ND-Impfstoff für die Schluckimpfung zu besorgen, dann – mit Einwilligung des Veterinäramts OBK – durch einen Sprüh-Impfstoff zu ersetzen, dann einen Widerruf der Einwilligung zur Sprühimpfung durch die Veterinärin des OBK, dann die persönliche Abholung des passenden Impfstoffs durch den Vorsitzenden unseres Hühner-Clubs … aus 200 km Entfernung.

Auf der Webseite unseres Bundesverbands (BDRG) habe ich (Stand: 29.08.2026) keine Informationen zur Verkürzung des bisher akzeptierten Impf-Intervalls (von zwölf Wochen auf sechs Wochen) gefunden : Aktuelles

Ich bemühe mich auf dieser Webseite um eine faktenbasierte Darstellung des Themas. – Falls eine wesentliche Information fehlen sollte oder meine Darstellung fehlerhaft sein sollte, bitte ich um eine Nachricht per E-Mail an info@memoPower.de


vorab vier Kernaussagen / Zusammenfassung

  • Die ‚Stellungnahme der StIKo Vet‘ von 2021 verweist einerseits auf die von den Impfstoff-Herstellern genannten Impfintervalle (meist sechs Wochen), erwähnt andererseits auch den Intervall von zwölf Wochen: verstößt daher nicht notwendigerweise gegen die Geflügelpestverordnung
  • Die Stellungnahmer der StIKo Vet verweist auf weitere Vorgaben zur Impfung, die nach meiner Kenntnis üblicherweise nicht eingehalten werden: durch einen Tierarzt gegen die NewcastleKrankheit derart impfen …mindestens vierteljährlich Bestandsuntersuchungen durch den abgebenden Tierarzt …. Das wirft die Frage auf, wie verbindlich die Stellungnahme der StIKo Vet von 2021 eigentlich ist.
  • Es gibt keine Vorgabe des FLI oder einer anderen hoheitlichen Stelle, welche die bisherige Praxis der zwölf-wöchigen Impf-Intervalle untersagt.
  • Für den Fall, dass ein Hühnerhalter zum Beispiel wegen vermeintlich unzureichender ND-Impfung schadenersatzpflichtig gemacht werden sollte, könnte / müsste das über die private Haftpflichtversicherung gedeckt sein. – Infos hierzu ganz am Schluss.

Nov. 2019, Michael Götz, Tier und Artenschutzbeauftragter unseres BDRG:

Früheren Generationen von Trinkwasserimpfungen wurden von den Herstellern für 12 Wochen zugelassen. Für die nachfolgenden Impfstoffe wird im Beipackzettel seit über 10 Jahren ein Impfintervall von 6 Wochen empfohlen. Das heißt aber nicht, dass die Impfstoffe nicht mehr mindestens 12 Wochen wirken. Der Grund für diese kurze
Zulassungszeit ist
, dass die Zulassung für längere Zeiträume für den Hersteller sehr teuer ist und ein längerer Zulassungszeitraum beim Wirtschaftsgeflügel nicht notwendig ist, da die Masthähnchen vorher geschlachtet werden und die Legehybriden mit der Nadel geimpft werden.

Die Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische der Justus-Liebig-Universität Gießen hat daher eine wissenschaftliche Studie zur ND Impfung bei Rassegeflügel unter Feldbedingungen angefertigt. Hier konnte belegt werden, dass die bisher in der Praxis durchgeführte Impfung im Abstand von 12 Wochen beim Rassegeflügel ausreicht.

Unter dem Artikel von Götz ist das Studienergebnis der Uni Gießen platziert. – Link


01.01.2021, Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit: Stellungnahme zur ND-Pflichtimpfung von Geflügel in Hobbyhaltung:

Seit April 2020 dürfen Lebendimpfstoffe gegen die Newcastle-Krankheit, die über das Trinkwasser verabreicht werden können, auch an … Hobbyhalter abgegeben werden. – … muss eine regelmäßige Bestandsbetreuung durch den abgebenden Tierarzt gewährleistet werden. – … sollen auch bei der Anwendung im Hobbybereich grundsätzlich die Vorgaben der Gebrauchsinformation beachtet werden. – … bleibt für die Bekämpfung der Newcastle-Krankheit die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit in der Fassung vom 20. Dezember 2005 maßgeblich.

Gemäß § 7 Absatz 1 der zitierten Verordnung hat der Besitzer eines Hühner- oder Truthuhnbestandes seine Tiere durch einen Tierarzt gegen die NewcastleKrankheit derart impfen zu lassen, dass „im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität der Tiere
gegen die Newcastle-Krankheit gewährleistet ist“
. – … Bei vielen Rassegeflügelzüchtern und -zuchtvereinen hat sich die Praxis durchgesetzt, alle Tiere vierteljährlich mit einem Tränkeimpfstoff gegen die Newcastle-Krankheit zu impfen.

Obwohl in den Gebrauchsinformationen der Lebendimpfstoffe Impfintervalle von sechs bis acht Wochen angegeben sind,
kann mit diesem vierteljährlichen Impfschema – insbesondere bei mehrfach immunisierten Althühnern – zweifelsohne eine gewisse, möglicherweise auch belastbare Immunität induziert werden. Während der Halter sich bei einer gebrauchsinformationskonformen Impfung auf die Herstellerangaben berufen kann, ist dies bei Abweichungen aber nicht gegeben. Im Streitfall – insbesondere im Seuchenfall – hätte der Halter zu belegen, dass die im Bestand vorgenommene Impfung den Vorgaben der Geflügelpestverordnung genügt und „im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität der Tiere gegen die Newcastle-Krankheit gewährleistet ist.“ Eine von der Gebrauchsinformation abweichende Verlängerung des Impfintervalls verstößt daher nicht notwendigerweise gegen die
Geflügelpestverordnung
. Durch diesen „Off-Label-Use“, d. h. die Abweichung vom zugelassenen Impfschema, verlagert sich aber das Haftungsrisiko auf den verantwortlichen Tierarzt oder auf den
Halter
, sofern der Tierarzt, z. B. anhand des Anwendungsplanes, nachweisen kann, dass der Halter eine mögliche Verlängerung des Impfintervalls selbst zu verantworten hat. Im Ausbruchsfall, wenn die Hühner entgegen der Gefügelpest-Verordnung offenbar nicht ausreichend geschützt waren, und insbesondere wenn benachbarte Bestände geräumt und entsprechende Sperrzonen eingerichtet werden müssen, kann es unter Umständen zu sehr empfindlichen Regressansprüchen kommen. Es soll daher grundsätzlich ein vom Hersteller empfohlenes Impfregime umgesetzt werden.

Der Tierhalter hat gemäß Gefügelpestverordnung Aufzeichnungen über die ND-Impfung der Tiere zu führen. Voraussetzung für die Abgabe von Lebendimpfstoffen an Geflügelhalter ist gemäß
Tierimpfstoffverordnung die Vorlage eines Behandlungsplanes bei der zuständigen Veterinärbehörde und mindestens vierteljährlich Bestandsuntersuchungen durch den abgebenden Tierarzt.

Link zum Dokument


24.03.2026, Webinar des FLI zu ND und zu Geflügelpest mit folgenden Kernaussagen:

  • Stand 23.03.2026: 40 ND-Ausbrüche … in Berlin / Brandenburg und Bayern (Aufzeichnungspunkt: 10:53 Minuten)
  • Impfung verhindert nicht die Virusverbreitung (Aufzeichnungspunkt: 13:30 Minuten)
  • Handlungsoptionen: Bestandsräumung, Verbringungsbeschränkungen, Aufstallung, Impfung (Aufzeichnungspunkt: 14:30 Minuten)
  • Alle Vögel gelten als empfänglich für die Infektion; Hühnervögel besonders empfindlich für Entwicklung der Krankheit (Aufzeichnungspunkt: 25:06 Minuten)
  • Geimpfte Tiere sind infizierbar (Aufzeichnungspunkt: 36:17 Minuten)
  • Küken sind besonders empfänglich (Aufzeichnungspunkt: 38:58 Minuten)
  • Fazit: Biosicherheit bleibt wichtigste Schutzmaßnahme, …, flächige Schutzimpfung reduziert Viruslast, … (Aufzeichnungspunkt: 39:28 Minuten)

Ende des (zweiten) Vortrags (Aufzeichnungspunkt: 41:00 Minuten); danach folgen Fragen und Antworten, die ich nicht angeschaut / nicht angehört habe. Link zur Webinar-Aufzeichnung

Vor und kurz nach dem Webinars hatte ich im Internet intensiv, aber vergeblich nach Informationen gesucht, die verlangen, dass die Impf-Intervalle nun auf sechs Wochen verkürzt werden müssen und insofern die ‚Stellungnahme zur ND-Pflichtimpfung von Geflügel in Hobbyhaltung‘ (siehe oben) geändert sei.


30.03.2026, Pressemitteilung des Landesuntersuchungsamts Rheinland-Pfalz:

Die Impfung kann über das Trinkwasser oder mit einem Aerosolspray erfolgen. Bei diesen Impfformen müssen spätestens alle drei Monate Wiederholungsimpfungen durchgeführt werden, damit ausreichende Immunität erreicht wird. Link


12.04.2026, meine Anfrage beim Veterinäramt des OBK:

Antwort vom 14.04.2026 mit Verweis auf den Status von 2021:


Der in der E-Mail integrierte Link zielt auf die
‚Stellungnahme zur ND-Pflichtimpfung von Geflügel in Hobbyhaltung‘ von 2021, siehe oben.

Radar Bulletin Juli 2026, FLI, Seite 4:

In Deutschland wurden innerhalb des Berichtzeitraums, wie schon im Vormonat, keine weiteren ND-Ausbrüche gemeldet. Link


23.07.2026, Aktuelles von der StIKo Vet:

Das Prinzip der Abgabe von ND-Impfstoffen, die über das Trinkwasser verabreicht werden können, an Hobbyhalter ist aber unverändert beibehalten worden. … Die StIKo Vet rät Hühnerhaltern daher, zu überprüfen, wann ihre Vögel das letzte Mal gegen ND geimpft wurden und im Zweifelsfall Wiederholungsimpfungen anzusetzen, bzw. besonders auf die turnusgemäßen Impfungen zu achten. Link


29.08.2026: Aktuelles / Newcastle-Krankheit (FLI):

Geflügelhalter sind angehalten, die regelmäßig durchzuführenden Pflichtimpfungen gegen ND in ihren Hühner- und Putenbeständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Auch Halter von Kleinstbeständen sind dazu verpflichtet. Darüber hinaus sollten Biosicherheitsmaßnahmen überprüft werden, die das Risiko eines Ein- und Austrags von Virus senken. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Kontrolle von Personenkontakten bzw. den Austausch von Gegenständen gelegt werden. – Link

Anhang

zum Stichwort Fazit: flächige Schutzimpfung reduziert Viruslast (innerhalb des FLI-Webinars):

Die Webseite ‚meines‘ Hühner-Clubs enthielt bis Okt. 2024 einen von mir eingefügten Hinweis über die möglichen Bußgelder bei Nichtbeachtung der ND-Pflichtimpfung. – Auf Drängen einiger Vorstandsmitglieder musste ich, als Betreuer unserer Vereins-Webseite, diesen Abschnitt entfernen, weil man befürchtete, dass dadurch zu viele Nicht-Vereinsmitglieder den ND-Impfstoff von unserem Verein beziehen wollen oder allein deshalb in unseren Verein eintreten wollen …

Wie groß ist das Problem, dass viele Hühner-Halter ihre Tiere bislang überhaupt nicht impfen? – Bis vor einigen Jahren hatte auch ich unsere Tiere nicht geimpft, zunächst aus Unwissenheit und später, weil ich die Pflicht ‚auf die leichte Schulter genommen‘ hatte.

Aus meiner Sicht sollten wir, als seriöser Hühner-Verein, uns mehr dafür engagieren, dass möglichst alle Hühner-Halter innerhalb unseres Vereins-Gebietes ihre Tiere impfen. Dadurch schützen wir auch unsere eigenen Hühner, und zwar wirkungsvoller, als wenn wir unsere Tiere doppelt so häufig impfen!

22. 03.2026, mein Post innerhalb der Vorstands-WA-Gruppe ‚meines‘ Hühnerclubs:

10.06.2026, mein Post innerhalb der allgemeinen WA-Gruppe ‚meines‘ Hühnerclubs:

12.06.2026, mein Post innerhalb der allgemeinen WA-Gruppe ‚meines‘ Hühnerclubs:

Haftung des Hühnerhalters bei unzureichend durchgeführter ND-Impfung

Im Dezember 2025 hatte ich innerhalb des Vorstands angeregt zu klären, ob man über die private Haftpflichtversicherung als privater Halter von Hühnern geschützt ist. Das betrifft auch das Risiko einer unzureichenden ND-Impfung.

Aus diesem Grund hatte ich eine E-Mail an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. geschrieben und von dort auch eine Antwort bekommen (PDF).

Irgendwie ist das Thema dann versandet …

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