Nach einem Webinar des FLI am 24.03.2026 entstand – nicht nur innerhalb ‚meines‘ Hühner-Clubs – eine Unsicherheit über die erforderlichen Intervalle zur Pflichtimpfung unserer Hühner gegen die Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease / ND): Angeblich sei der seit Jahren vom FLI, von den Tierärzten und von den Veterinärämtern akzeptierte zwölf-wöchige Impf-Intervall nicht mehr zulässig.
Die Quelle der angeblichen Vorgabe ist nur teilweise bekannt:
- Es gibt eine mündliche ‚Anordnung‘ des Veterinäramtes des Oberbergischen Kreis; das können zwei Mitglieder meines Hühner-Clubs bezeugen.
- Aber es muss noch weitere Quellen geben, denn es gibt zumindest eine entsprechende Pressemitteilung des Main-Kinzig-Kreises und entsprechende Reaktionen anderer Hühner-Clubs, siehe weiter unten.
Beruht die ‚Anordnung‘ auf einer Desinformations-Kampagne auf Social Media?
Schließlich gab es in meinem Hühner-Club hektische Bemühungen, den inzwischen knapp gewordenen ND-Impfstoff für die Schluckimpfung zu besorgen, dann (mit Einwilligung des Veterinäramts OBK) durch einen Sprüh-Impfstoff zu ersetzen, dann einen Widerruf der Einwilligung zur Sprühimpfung durch die Veterinärin des OBK, dann (Ende August 2026) die persönliche Abholung des passenden Impfstoffs durch den Vorsitzenden unseres Hühner-Clubs … aus 200 km Entfernung.
noch viel schlimmer: Die vermutlich irrsinnige ‚Anordnung‘ gefährdet die ND-Seuchen-Vorbeugung in Deutschland, siehe unten ‚Anhang‘.
Ich bemühe mich auf dieser Webseite um eine faktenbasierte Darstellung des Themas. – Falls wesentliche Informationen fehlen sollten oder meine Darstellung fehlerhaft sein sollte, bitte ich um eine Nachricht per E-Mail an info@memoPower.de
vorab vier Kernaussagen
- Die ‚Stellungnahme der StIKo Vet‘ von 2021 verweist einerseits auf die von den Impfstoff-Herstellern genannten Impfintervalle (meist sechs Wochen), erwähnt andererseits auch den Intervall von zwölf Wochen: verstößt daher nicht notwendigerweise gegen die Geflügelpestverordnung
- Die Stellungnahmer der StIKo Vet verweist auf weitere Vorgaben zur Impfung, die nach meiner Kenntnis üblicherweise nicht eingehalten werden: durch einen Tierarzt gegen die NewcastleKrankheit derart impfen … – mindestens vierteljährlich Bestandsuntersuchungen durch den abgebenden Tierarzt …. Das wirft die Frage auf, wie verbindlich die Stellungnahme der StIKo Vet von 2021 eigentlich ist.
- Ich habe trotz intensiver Internet-Recherche keine Information einer hoheitlichen Institution gefunden, die den seit Jahren akzeptierten zwölf-wöchigen Intervall für die ND-Pflichtimpfung widerruft und einen sechs-wöchigen Impfintervall vorschreibt.
- Für den Fall, dass ein Hühnerhalter zum Beispiel wegen vermeintlich unzureichender ND-Impfung schadenersatzpflichtig gemacht werden sollte, könnte / müsste das über die private Haftpflichtversicherung gedeckt sein. – Infos hierzu ganz am Schluss.
Nov. 2019, Michael Götz, Tier und Artenschutzbeauftragter unseres BDRG:
Früheren Generationen von Trinkwasserimpfungen wurden von den Herstellern für 12 Wochen zugelassen. Für die nachfolgenden Impfstoffe wird im Beipackzettel seit über 10 Jahren ein Impfintervall von 6 Wochen empfohlen. Das heißt aber nicht, dass die Impfstoffe nicht mehr mindestens 12 Wochen wirken. Der Grund für diese kurze
Zulassungszeit ist, dass die Zulassung für längere Zeiträume für den Hersteller sehr teuer ist und ein längerer Zulassungszeitraum beim Wirtschaftsgeflügel nicht notwendig ist, da die Masthähnchen vorher geschlachtet werden und die Legehybriden mit der Nadel geimpft werden.
Die Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische der Justus-Liebig-Universität Gießen hat daher eine wissenschaftliche Studie zur ND Impfung bei Rassegeflügel unter Feldbedingungen angefertigt. Hier konnte belegt werden, dass die bisher in der Praxis durchgeführte Impfung im Abstand von 12 Wochen beim Rassegeflügel ausreicht.
Unter dem Artikel von Götz ist das Studienergebnis der Uni Gießen platziert. – Link
01.01.2021, Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit: Stellungnahme zur ND-Pflichtimpfung von Geflügel in Hobbyhaltung:
Seit April 2020 dürfen Lebendimpfstoffe gegen die Newcastle-Krankheit, die über das Trinkwasser verabreicht werden können, auch an … Hobbyhalter abgegeben werden. – … muss eine regelmäßige Bestandsbetreuung durch den abgebenden Tierarzt gewährleistet werden. – … sollen auch bei der Anwendung im Hobbybereich grundsätzlich die Vorgaben der Gebrauchsinformation beachtet werden. – … bleibt für die Bekämpfung der Newcastle-Krankheit die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit in der Fassung vom 20. Dezember 2005 (Link) maßgeblich.
Gemäß § 7 Absatz 1 der zitierten Verordnung hat der Besitzer eines Hühner- oder Truthuhnbestandes seine Tiere durch einen Tierarzt gegen die NewcastleKrankheit derart impfen zu lassen, dass „im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität der Tiere
gegen die Newcastle-Krankheit gewährleistet ist“. – … Bei vielen Rassegeflügelzüchtern und -zuchtvereinen hat sich die Praxis durchgesetzt, alle Tiere vierteljährlich mit einem Tränkeimpfstoff gegen die Newcastle-Krankheit zu impfen.
Obwohl in den Gebrauchsinformationen der Lebendimpfstoffe Impfintervalle von sechs bis acht Wochen angegeben sind,
kann mit diesem vierteljährlichen Impfschema – insbesondere bei mehrfach immunisierten Althühnern – zweifelsohne eine gewisse, möglicherweise auch belastbare Immunität induziert werden. Während der Halter sich bei einer gebrauchsinformationskonformen Impfung auf die Herstellerangaben berufen kann, ist dies bei Abweichungen aber nicht gegeben. Im Streitfall – insbesondere im Seuchenfall – hätte der Halter zu belegen, dass die im Bestand vorgenommene Impfung den Vorgaben der Geflügelpestverordnung genügt und „im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität der Tiere gegen die Newcastle-Krankheit gewährleistet ist.“ Eine von der Gebrauchsinformation abweichende Verlängerung des Impfintervalls verstößt daher nicht notwendigerweise gegen die
Geflügelpestverordnung. Durch diesen „Off-Label-Use“, d. h. die Abweichung vom zugelassenen Impfschema, verlagert sich aber das Haftungsrisiko auf den verantwortlichen Tierarzt oder auf den
Halter, sofern der Tierarzt, z. B. anhand des Anwendungsplanes, nachweisen kann, dass der Halter eine mögliche Verlängerung des Impfintervalls selbst zu verantworten hat. Im Ausbruchsfall, wenn die Hühner entgegen der Gefügelpest-Verordnung offenbar nicht ausreichend geschützt waren, und insbesondere wenn benachbarte Bestände geräumt und entsprechende Sperrzonen eingerichtet werden müssen, kann es unter Umständen zu sehr empfindlichen Regressansprüchen kommen. Es soll daher grundsätzlich ein vom Hersteller empfohlenes Impfregime umgesetzt werden.
Der Tierhalter hat gemäß Gefügelpestverordnung Aufzeichnungen über die ND-Impfung der Tiere zu führen. Voraussetzung für die Abgabe von Lebendimpfstoffen an Geflügelhalter ist gemäß
Tierimpfstoffverordnung die Vorlage eines Behandlungsplanes bei der zuständigen Veterinärbehörde und mindestens vierteljährlich Bestandsuntersuchungen durch den abgebenden Tierarzt.
24.03.2026, Webinar des FLI zu ND und zu Geflügelpest mit folgenden Kernaussagen:
- Stand 23.03.2026: 40 ND-Ausbrüche … in Berlin / Brandenburg und Bayern (Aufzeichnungspunkt: 10:53 Minuten)
- Impfung verhindert nicht die Virusverbreitung (Aufzeichnungspunkt: 13:30 Minuten)
- Handlungsoptionen: Bestandsräumung, Verbringungsbeschränkungen, Aufstallung, Impfung (Aufzeichnungspunkt: 14:30 Minuten)
- Alle Vögel gelten als empfänglich für die Infektion; Hühnervögel besonders empfindlich für Entwicklung der Krankheit (Aufzeichnungspunkt: 25:06 Minuten)
- Geimpfte Tiere sind infizierbar (Aufzeichnungspunkt: 36:17 Minuten)
- Küken sind besonders empfänglich (Aufzeichnungspunkt: 38:58 Minuten)
- Fazit: Biosicherheit bleibt wichtigste Schutzmaßnahme, …, flächige Schutzimpfung reduziert Viruslast, … (Aufzeichnungspunkt: 39:28 Minuten)
Nach Ende des zweiten Vortrags (Aufzeichnungspunkt: 41:00 Minuten) folgen Fragen und Antworten, die ich nicht angeschaut / nicht angehört habe; Gesamtlänge der Aufzeichnung: 1:19:42 – Link zur Webinar-Aufzeichnung
Vor und nach dem Webinar hatte ich im Internet intensiv, aber vergeblich nach Informationen gesucht, die verlangen, dass die Impf-Intervalle nun auf sechs Wochen verkürzt werden müssen und insofern die ‚Stellungnahme zur ND-Pflichtimpfung von Geflügel in Hobbyhaltung‘ (siehe oben) geändert sei.
Das Webinar wurde vom FLI stark beworben und war dann mit 1.000 Teilnehmenden komplett ausgebucht. – Innerhalb des Webinars wurde angekündigt, wichtige PDFs zu diesem Webinar (auch aus der Frage- / Antwort-Runde) anschließend zu veröffentlichen; sie sind für mich nicht auffindbar. – Die veröffentlichte Webinar-Aufzeichnung enthält nicht mehr die zahlreich darin verwendeten Grafiken, die gegen das Copyright verstießen. Zumindest die Copyright-Verstöße sprechen nicht dafür, dass das Webinar sorgfältig vorbereitet wurde.
16.03.2026, Pressemitteilung des Main-Kinzig-Kreises:
Zu beachten ist, dass zumindest die Impfung über das Trinkwasser alle sechs Wochen und somit sehr engmaschig wiederholt werden muss. – Link
26.03.2026, Webseite des Rhein-Sieg-Kreises:
… müssen ihre Tiere regelmäßig gegen die Newcastle-Disease (ND) impfen. – Link
30.03.2026, Pressemitteilung des Landesuntersuchungsamts Rheinland-Pfalz:
Die Impfung kann über das Trinkwasser oder mit einem Aerosolspray erfolgen. Bei diesen Impfformen müssen spätestens alle drei Monate Wiederholungsimpfungen durchgeführt werden, damit ausreichende Immunität erreicht wird. – Link
31.03.2026: Unser Vereinsvorsitzender und ein weiteres Mitglied unseres Vereins waren zu einer Besprechung beim Veterinäramt des OBK ‚einbestellt‘ worden.
Hierzu gibt es eine Notiz in unserer Vorstands-WA-Gruppe mit folgenden Textteilen: „…. Die Impfintervalle werden OBK-weit auf einheitlich 6 Wochen festgesetzt. … soll es seitens des Veterinäramtes eine Pressemitteilung geben …“
24.04.2026, Webseite des Oberbergischen Kreises (OBK):
Das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises appelliert – trotz momentan bestehender Lieferengpässe an Impfstoffen – an alle Geflügelhalter, wie rechtlich vorgeschrieben alle Tiere regelmäßig zu impfen. – Link
12.04.2026, meine Anfrage beim Veterinäramt des OBK:

Diese Anfrage wurde zunächst telefonisch mit einer ‚flaumweichen‘ Formulierung seitens des VeTAmtes OBK beantwortet.
Nach einer Diskussion mit unserem Vereinsvorsitzenden innerhalb unserer Vorstands-WA-Gruppe hatte ich – zögernd / widerwillig – den Text auf unserer Vereins-Webseite geändert, obwohl es für genau diese Formulierung keine schriftliche Information irgendeiner offiziellen Stelle gibt.
Über den neuen Text hatte ich das VetAmt des OBK informiert:

Einen Tag später hatte ich die schriftliche Antwort des VetAmtes OBK auf meine Anfrage vom 12.04.2026 erhalten, und zwar mit einem Verweis auf den Status von 2021:

Der in der E-Mail integrierte Link (Zitat: aktuelle Daten) zielt auf die ‚Stellungnahme zur ND-Pflichtimpfung von Geflügel in Hobbyhaltung‘ von 2021.
Obwohl ich ausdrücklich um eine verbindliche Auskunft zu den angeblich neu angeordneten Sechs-Wochen-Intervallen gebeten hatte, gibt es hierzu keine Antwort.
24.04.2026, Pressemitteilung des OBK:
Das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises appelliert – trotz momentan bestehender Lieferengpässe an Impfstoffen – an alle Geflügelhalter, wie rechtlich vorgeschrieben alle Tiere regelmäßig zu impfen und die Biosicherheitsmaßnahmen streng einzuhalten. Oberbergische Hobby-Geflügelhalter haben hierzu die Möglichkeit, über die örtlichen Geflügelzuchtvereine Impfstoffe zu beziehen und ihre Tiere mit einem in mehrwöchigen Abständen, über das Trinkwasser verabreichten Lebendimpfstoff gegen die ND zu schützen. – Link
Text auf der Webseite des Veterinäramtes, OBK
(Stand: 24. April 2026, abgerufen am 29.08.2026):
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises appelliert an alle Geflügelhalter ihreTiere regelmäßig zu impfen und die Biosicherheitsmaßnahmen streng einzuhalten. – Link
Radar Bulletin Juli 2026, FLI, Seite 4:
In Deutschland wurden innerhalb des Berichtzeitraums, wie schon im Vormonat, keine weiteren ND-Ausbrüche gemeldet. – Link
23.07.2026, Aktuelles von der StIKo Vet:
Das Prinzip der Abgabe von ND-Impfstoffen, die über das Trinkwasser verabreicht werden können, an Hobbyhalter ist aber unverändert beibehalten worden. … Die StIKo Vet rät Hühnerhaltern daher, zu überprüfen, wann ihre Vögel das letzte Mal gegen ND geimpft wurden und im Zweifelsfall Wiederholungsimpfungen anzusetzen, bzw. besonders auf die turnusgemäßen Impfungen zu achten. – Link
29.08.2026: Aktuelles / Newcastle-Krankheit (FLI):
Geflügelhalter sind angehalten, die regelmäßig durchzuführenden Pflichtimpfungen gegen ND in ihren Hühner- und Putenbeständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Auch Halter von Kleinstbeständen sind dazu verpflichtet. Darüber hinaus sollten Biosicherheitsmaßnahmen überprüft werden, die das Risiko eines Ein- und Austrags von Virus senken. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Kontrolle von Personenkontakten bzw. den Austausch von Gegenständen gelegt werden. – Link
Am 02.09.2026 habe ich den Laborleiter ‚Reference Expert for Newcastle disease‘, Herrn Grund, angeschrieben:

andere Vereine, Stand 30.08.2026
- Rassegeflügel Zuchtverein 1948 Elsdorf e.V.: In Kooperation mit Tierärztin Dr. Vaupel bieten wir die Impfung 4x im Jahr für unsere Mitglieder und auch für Nichtmitglieder an. – Link
- Rassegeflügelzuchtverein Much 1977 e.V. hat aktuell eine provisorische Webseite mit Link zur früheren Webseite; dort: … führt 4-mal jährlich die gesetzlich geforderte ‚Newcastle-Desease-Impfung‘ für Hühner, Perlhühner, Puten, Fasane und andere Hühnervögel durch. – Link
- RGZV Loccum und Umgebung: Neuer Impfrhythmus gegen Newcastle Disease (ND) ab 2026. – Die gesetzlich vorgeschriebene ND-Impfung für Hühner und Truthühner erfolgt künftig wieder alle 6 Wochen. – Link
- Erhaltungszuchtverein für Rassegeflügel St. Augustin-Hangelar e.V.: Es werden Impftermine im Sechs-Wochenabstand angeboten. – Link
- Rassegeflügelzuchtverein Bad Honnef und Umgebung 1922 e.V.: Wir impfen alle sechs Wochen gegen ND und IB. – Link
- Rassegeflügelzuchtverein Eifel-Gemünd: Es werden zwei Impf-Termine im 6-Wochenabstand genannt: 11. Juli 2026 und 22. August 2026 – Link
- Freunde der Rassegeflügelzucht Ruppichteroth e. V.: Es wird kein Impf-Intervall genannt; Die nächste Impfung findet voraussichtlich Anfang September statt. – Link
- Bergischer Nutz- & Rassegeflügelzuchtverein Wermelskirchen: Es wird kein Impf-Intervall genannt, nur der gerade vergangene Termin: 29.08.2026 – Link
- Rassegeflügelzuchtvereins – GZV-Eilendorf: Ich habe keinen Hinweis auf Impfstoff-Ausgabe gefunden – Link
Anhang
zum Stichwort Fazit: flächige Schutzimpfung reduziert Viruslast (Aussage innerhalb des FLI-Webinars):
Die Webseite ‚meines‘ Hühner-Clubs enthielt bis Okt. 2024 einen von mir eingefügten Hinweis über die möglichen Bußgelder bei Nichtbeachtung der ND-Pflichtimpfung. – Auf Drängen einiger Vorstandsmitglieder musste ich, als Betreuer unserer Vereins-Webseite, diesen Abschnitt entfernen, weil man befürchtete, dass dadurch zu viele Nicht-Vereinsmitglieder den ND-Impfstoff von unserem Verein beziehen wollen oder allein deshalb in unseren Verein eintreten wollen …
Wie viele Hühner-Halter impfen ihre Tiere bislang überhaupt nicht? – Bis vor einigen Jahren hatte auch ich unsere Tiere nicht geimpft, zunächst aus Unwissenheit und später, weil ich die Impfpflicht ‚auf die leichte Schulter genommen‘ hatte.
Wir, als seriöser Hühner-Verein, könnten uns dafür engagieren, dass möglichst alle Hühner-Halter innerhalb unseres Vereins-Gebietes ihre Tiere impfen. Dadurch schützen wir unsere eigenen Hühner, und zwar wirkungsvoller, als wenn wir unsere Tiere doppelt so häufig impfen …
Wäre es bei der aktuellen(?) ND-Seuchengefahr nicht sinnvoll, dass sich FLI, StIko Vet, Landwirtschaftskammern, Veterinärämter und andere Verantwortliche stärker dafür einsetzten, die ND-Impfpflicht unter den Hühner-Haltern flächig bewusst zu machen und sie auch flächig durchzusetzen?
Haftung des Hühnerhalters bei unzureichend durchgeführter ND-Impfung
Im Dezember 2025 hatte ich innerhalb des Vorstands angeregt zu klären, ob man über die private Haftpflichtversicherung als privater Halter von Hühnern geschützt ist. Das betrifft auch das Risiko einer unzureichenden ND-Impfung.
Aus diesem Grund hatte ich eine E-Mail an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. geschrieben und von dort auch eine Antwort bekommen (PDF).
Irgendwie ist das Thema dann innerhalb unseres Vereins versandet.
Wir könnten zum Beispiel bei unserem Bundesverband anfragen, ob es für Vereinsmitglieder einen Sammelvertrag gibt; auf der BDRG-Webseite habe ich keinen passenden Hinweis gefunden.
Bei der für den 19. Sept. 2026 terminierten Herbstversammlung unseres Landesverbandes (LVRR) ist ein Vortrag über die Haftpflichtversicherung des LVRR vorgesehen (Link). – Am 30.08.2026 habe ich beim LVRR-Vorsitzenden per E-Mail angefragt, ob der Versicherungsschutz des VLRR auch die private Haftpflicht der Mitglieder der Ortsverbände als private Geflügelhalter mit einschließt oder ob der Versicherungsschutz ggf. entsprechend erweitert werden kann.